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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR oder EGMR) ist ein aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichteter Gerichtshof mit Sitz in Straßburg, der die Rechtsprechung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten prüft.
Nicht zu verwechseln ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der dem Europarat zuzuordnen ist, mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Europäischen Union in Luxemburg.
In seiner heutigen Form als ständig tagendes Gericht existiert der EGMR seit dem 1. November 1998. Damit wurden die zuvor geltenden Mechanismen zur Durchsetzung der Menschenrechtskonvention abgelöst, zu denen die 1954 eingerichtete Europäische Menschenrechtskommission und der frühere, eingeschränktere EGMR (1959 geschaffen) zählten.
Webseite :
http://www.echr.coe.int/echr
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